Wer sich trotz Grippe und Erkältung ins Büro schleppt, belastet die Gesundheit seiner Kolleginnen und Kollegen. Im Sinne der Produktivität ist Bettruhe für alle die bessere Lösung.

Aus Übereifrigkeit oder aus Angst um ihren Arbeitsplatz erscheinen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kalten Jahreszeit trotz Krankheit im Büro und verwandeln es in eine gefährliche Keimzelle. Dabei bergen nicht nur schniefende Kolleg:innen ein hohes Ansteckungsrisiko – die gesamte Arbeitsumgebung ist häufig virenbelastet. Bereits durch die Beachtung einiger einfacher Hygiene- und Verhaltensregeln lässt sich die Infektionsgefahr im Büro deutlich minimieren. Die Kommunikation dieser Regeln durch die Personalabteilung regt zu Vorsorge an und reduziert den hohen Aufwand beim Managen der Krankheitsmeldungen.

Gefährlich ansteckend: Der „Präsentismus“-Trend

Wenn sich trotz Vorbeugungsmaßnahmen eine Erkältung anbahnt, ist falscher Arbeitseifer fehl am Platz. Berufstätige sollten nicht nur an die zu erledigende Arbeit denken, sondern auch an die eigene Gesundheit und die der Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen prinzipiell abwägen: Werden die Kolleginnen und Kollegen mehr durch die Ab- oder die Anwesenheit belastet? Um die Zeit des Arbeitsausfalls für die Kolleginnen und Kollegen zu vereinfachen, sollten Termine verschoben und eine Mailumleitung eingerichtet werden.

Trotzdem gehen immer mehr Berufstätige krank zur Arbeit, weil sie schlichtweg Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Der Begriff in der Psychologie dafür ist Präsentismus. Diesen gefährlichen Trend sollten Arbeitgeber nicht unterstützen. Doch bei einigen Berufen ist es besonders wichtig, bei einer Erkrankung zu Hause zu bleiben: Durch den regen Kundenkontakt in der Pflege, Gastronomie oder Lebensmittelindustrie steckt eine erkältete Person schnell nicht nur Kolleginnen und Kollegen, sondern auch viele Kunden an.

Krankenzimmer nicht zum Homeoffice umfunktionieren

Was viele Arbeitnehmer:innen nicht wissen: Bei einer Krankschreibung müssen sie nicht jederzeit für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein. Falls der oder die Erkrankte jedoch wichtige Informationen besitzt, die für den geregelten Ablauf nötig sind, sollte das Handy angeschaltet bleiben – Anrufe des Arbeitsgebers müssen in diesem Fall angenommen werden.

Darüber hinaus ist der/die Arbeitnehmer:in nicht an das Bett gefesselt. Kürzere Wege zum Einkaufen, Arzt oder zur Bank sind mit Krankschreibung erlaubt. Falls die Erkältung früher auskuriert ist, darf der/die Arbeitnehmer:in zudem vorzeitig wieder arbeiten gehen und muss nicht alle Tage der Krankschreibung in Anspruch nehmen. Dazu benötigt er keine ärztliche Bescheinigung.