Jeder der arbeitet braucht auch eine Erholung. Die beste Möglichkeit die Energiereserven wieder zu tanken ist - unumstritten - der Urlaub. Wie viel Urlaub dir zusteht und wie du deinen Urlaubsantrag stellst, erklären wir dir!

Eins vorweg: Der Urlaub definiert sich als Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehalts. Da er dem Erholungszweck dient kann er während eines aufrechten Dienstverhältnisses nicht in Geld abgegolten werden und ist gesetzlich ausdrücklich verboten. Eine Ablöse in Geld ist nur in Form einer Urlaubsersatzleistung möglich (Dienstverhältnis beendet - Urlaub nicht konsumiert).

Wieviel Urlaub steht dir zu im Jahr?

Der Urlaub gebührt pro Dienstjahr (=wird vom Eintrittstag an gerechnet). Eine Umstellung auf Kalenderjahr ist durch eine Betriebsvereinbarung oder durch den Kollektivvertrag möglich. Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren beträgt der Urlaubsausmaß 5 Wochen (30 Werktage oder 25 Arbeitstage). Am Beginn eines Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaub anteilsmäßig. So gebühren pro Monat ca. 2 Arbeitstage oder ca. 2,5 Werktage. Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten. 

Wie muss der Urlaubsantrag gestellt werden?

Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs müssen zwischen dir und deinem Arbeitgeber im Vorhinein vereinbart werden und ist prinzipiell formfrei (schriftlich, mündlich oder schlüssig möglich). Eigenmächtig auf Urlaub zu gehen kann eine Entlassung zur Folge haben. Andererseits darf der Arbeitgeber dich nicht “auf Urlaub schicken”. Wenn du aber auf Urlaub “geschickt” wirst und du diesen antrittst, kann darin eine schlüssige Urlaubsvereinbarung gesehen werden. Widersprichst du jedoch dem Urlaub, kommt keine gültige Urlaubsvereinbarung zustande. Daher ist zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Urlaub immer schriftlich zu vereinbaren. Einmal vereinbarter Urlaub kann einseitig nicht widerrufen werden - gilt für Zeitpunkt und Dauer. 

Wann verjährt der Urlaub?

Grundsätzlich sollte der Urlaub bis Ende des Urlaubsjahres konsumiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Anspruch in das folgende Jahr übertragen. Zu einer Verjährung kommt es dann, wenn sich drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben. Angenommen du hast im Jahr 2015, 2016 und 2017 keinen einzigen Urlaubstag verbraucht, dann verjährt dein Anspruch aus dem Jahr 2015 mit Ende 2017.

Krank im Urlaub - was nun?

Wenn du länger als 3 Kalendertage krank bist, zählen diese Krankenstandstage nicht als Urlaub. Du musst deine Erkrankung unverzüglich mitteilen und bei Dienstantritt ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Kommst du deiner Meldepflicht nicht nach oder verspätet nach, unterbricht die Erkrankung deinen Urlaub nicht! Auch wenn du weniger als 3 Tage krank bist, bleibt dein Urlaub aufrecht.

Achtung: Die krankheitsbedingte Unterbrechung deines Urlaubs verlängert ihn nicht über die vereinbarte Dauer hinaus. 

Wir empfehlen, ein frühzeitiges Informieren des Arbeitgebers über die Urlaubswünsche, da diese dann eher berücksichtigt werden können. Und erspart auch meistens Auseinandersetzungen.