Zeitarbeit ist in Österreich auch heute noch mit vielen Vorurteilen behaftet. Manche davon halten sich hartnäckig. Aber macht sich Zeitarbeit tatsächlich schlecht im Lebenslauf? Sind Zeitarbeitskräfte Arbeitnehmende zweiter Klasse? Lies hier, warum viele Vorurteile sich als falsch erweisen.

Vorurteil 1: Zeitarbeitnehmer:innen werden an Unternehmen wie Gegenstände verliehen.

Leiharbeit. Dieser alte Begriff ist teilweise auch Grund dafür, warum Zeitarbeit ein negatives Image hat. Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Dabei signalisiert das Wort Leiharbeit, dass Zeitarbeitnehmende wie Gegenstände verliehen werden. Das stimmt aber nicht: Zeitarbeitskräfte sind bei einem Personaldienstleister fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie gelten dieselben einschlägigen gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. Von ihrem Arbeitgeber erhalten sie ein festes Gehalt und haben alle Rechte und Pflichten, die auch für die anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten. Einzig: Ihr Einsatzort wechselt. 

Du möchtest es im Detail wissen? Hier wird Zeitarbeit einfach erklärt.

Vorurteil 2: Zeitarbeit macht sich schlecht im Lebenslauf.

Wenn man als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer angestellt ist oder war, muss man dies in seinem Lebenslauf ganz und gar nicht verstecken. Im Gegenteil: Viele Personalverantwortliche wissen die vielfältigen Erfahrungen zu schätzen, die Menschen als Zeitarbeitskräfte gewonnen haben, und sehen diese als Vorteil. Durch ihre Einsätze in unterschiedlichen Unternehmen gewinnen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer mit der Zeit ein breites Spektrum an wertvoller Berufserfahrung. Sie lernen, sich schnell auf eine neue Situation, neue Aufgaben und Teams einzustellen – und haben keine Angst vor neuen Herausforderungen.

Vorurteil 3: Wer nach dem Studium in die Zeitarbeit geht, verbaut sich die Zukunft.

Wenn man sich nach dem Studium dazu entschließt, über das Modell Zeitarbeit ins Berufsleben einzusteigen, ist das kein Manko, sondern eine Chance für den weiteren beruflichen Werdegang. Immer mehr hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Unternehmen langfristig bei Projekten unterstützen, werden über die Zeitarbeit vermittelt. Daraus lassen sich viele Vorteile gewinnen, die hilfreich sind, wenn man sich irgendwann bei anderen Arbeitgebern bewerben möchte:

  • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sammeln in kurzer Zeit wichtige vielfältige berufliche Erfahrungen.
  • Sie lernen verschiedene Branchen kennen, an die sie zuvor bei ihrer Berufswahl vielleicht gar nicht gedacht haben.
  • Sie knüpfen viele Kontakte und können damit schnell ein professionelles Netzwerk aufbauen.
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger können sich selbst, ihre Fähigkeiten und ihre Interessen durch Zeitarbeit ausprobieren. Durch Praxiserfahrung eignen sie sich zudem schnell neue Skills an.

Ein weiterer positiver Aspekt: Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer haben immer die Chance, von den Unternehmen fest übernommen zu werden, bei denen sie aktuell tätig sind. 

Vorurteil 4: Zeitarbeitnehmer:innen werden schlecht bezahlt.

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer werden in aller Regel nach Kollektivvertrag bezahlt. Die Löhne liegen landesweit über dem Mindestlohn. Auch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld haben Zeitarbeitskräfte Anspruch. Je nach Branche und Dauer des Einsatzes gibt es weitere Zuschläge, z. B. in der chemischen Industrie.

Wie bei anderen Beschäftigungsformen auch hängt die Bezahlung einer Zeitarbeitskraft von der konkreten Position ab, in der sie eingesetzt wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Spezialkenntnisse und gesuchte Profile verfügen, werden häufig deutlich über der kollektivvertraglichen Einstufung entlohnt. In manchen Branchen kann die Vergütung für Zeitarbeit sogar über dem jeweiligen Durchschnitt in der Branche liegen.

Außerdem gilt für alle Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer der Gleichbehandlungsgrundsatz und damit “Equal Pay”. Das heißt, dass zum einen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob sie nun über Zeitarbeit beschäftigt oder direkt beim Unternehmen angestellt sind, gleich zu behandeln sind. Auch in Sachen Gehalt müssen Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten. Dies ist im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in § 10 geregelt.

Vorurteil 5: Zeitarbeitnehmer:innen sind nicht fest angestellt.

Zeitarbeitnehmende werden in Betriebe entsandt, um deren Teams zu verstärken. Dadurch wechseln sie öfter den Einsatzort, als es bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Stammbelegschaft der Fall ist. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sie nicht fest angestellt sind. Doch das Gegenteil ist wahr: Zeitarbeitskräfte sind regulär beim Personaldienstleister angestellt und in dessen Arbeitsorganisation integriert. 

Häufig führt Unwissen darüber, wie Zeitarbeit tatsächlich funktioniert, zu falschen Annahmen wie dieser. Was Zeitarbeit ganz genau ist, wie sie funktioniert und welche Vorteile sie den Beschäftigten bietet, haben wir in diesem Artikel beschrieben.

Vorurteil 6: Als Zeitarbeitnehmer:in muss man jeden Job machen.

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind echte Allrounder: Sie sind flexibel und können sich immer wieder an neue Situationen gewöhnen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie jeden Job, zu jeder Zeit und an jedem Ort annehmen müssen: Von vornherein wird im Dienstvertrag festgelegt, für welche Art der Beschäftigung sie eingestellt werden. Meist verpflichtet sich die Zeitarbeitskraft darin, auch ähnliche Tätigkeiten auszuführen. Doch auch diese Arbeiten müssen zu den Qualifikationen und zeitlichen sowie räumlichen Möglichkeiten der Person passen. All das wird zu Beginn im Dienstvertrag geregelt.

Vorurteil 7: Wenn Zeitarbeitnehmer:innen im Krankenstand sind, bekommen sie kein Geld.

Wenn Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten können, erhalten sie wie alle festangestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dennoch eine Vergütung. Denn auch sie haben im Krankheitsfall Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Entgeltfortzahlung von zumindest 6 Wochen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Dies ist unter anderem auch im Kollektivvertrag für Zeitarbeit geregelt. 

Vorurteil 8: Ohne Einsatz beim Kunden gibt es kein Gehalt.

Stimmt es, dass Zeitarbeitskräfte nur dann ihr Gehalt bekommen, wenn sie bei einem Kundenunternehmen im Einsatz sind? Jedenfalls sind viele Menschen davon überzeugt, die keine Erfahrungen in der Zeitarbeit haben. Kurz: Nein, das stimmt nicht. Zeitarbeitnehmer:innen sind Mitarbeiter:innen eines Personaldienstleisters wie Randstad. Das bedeutet: Auch wenn es einmal keinen nahtlosen Übergang zwischen Einsätzen bei verschiedenen Kundenunternehmen geben sollte, werden Zeitarbeitskräfte selbstverständlich weiterhin bezahlt. 

Vorurteil 9: Zeitarbeitnehmer:innen sind Mitarbeiter:innen zweiter Klasse.

Zeitarbeitskräfte haben dieselben Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Außerdem sind sie sozialversichert wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die beim Kundenunternehmen fest angestellt sind.

Zudem haben Einsatzunternehmen gegenüber jeder Zeitarbeitskraft eine Schutzpflicht. Das bedeutet, dass sie alle Arbeitsschutzvorschriften auch für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gewährleisten und diese in den Betrieb und die Betriebsordnung eingliedern müssen. Konkret dürfen Zeitarbeitnehmende also z. B. alle Gemeinschaftsräume wie Pausenräume und die Kantine vor Ort ebenfalls nutzen und sich über offene Stellen im Einsatzunternehmen informieren.

Vorurteil 10: Zeitarbeitnehmer:innen bekommen kein Zeugnis.

Selbstverständlich gibt es Dienstzeugnisse auch für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Das Zeugnis wird jedoch vom direkten Arbeitgeber, also dem Personaldienstleister, ausgestellt. Doch auch die Eindrücke der Einsatzunternehmen fließen in das Zeugnis mit ein, denn diese Betriebe werden gebeten, eine Bewertung der eingesetzten Person abzugeben.

Weiters können Zeitarbeitskräfte beim Einsatzunternehmen nach einem zusätzlichen Zeugnis fragen. Es handelt sich dabei zwar um eine freiwillige Leistung der Betriebe, aber bei guten Leistungen wird eine solche Zusatz-Referenz in der Regel gerne ausgestellt.

Vorurteil 11: Zeitarbeit ist nur etwas für Geringqualifizierte.

Personaldienstleister wie Randstad haben zum Ziel, allen Menschen die Chance auf einen Job zu bieten – ob Berufseinsteiger, Quereinsteiger oder Wiedereinsteiger z. B. nach der Elternzeit oder nach Arbeitslosigkeit. Auch Schulabbrecher und Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen anerkannten Berufsabschluss besitzen, erhalten über Zeitarbeit die Möglichkeit, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Heutzutage finden auch mehr und mehr hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker immer häufiger mit Hilfe von Zeitarbeit anspruchsvolle Stellen, in denen sie ihr Expertenwissen nutzen können. 

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Vorurteil 12: Einmal Zeitarbeit, immer Zeitarbeit.

Bei einer Anstellung in Zeitarbeit befürchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig, für immer in der Zeitarbeit bleiben zu müssen. Aber diese Sorge ist unbegründet. Bei der Zeitarbeit kommt es oft dazu, dass Zeitarbeitskräfte bei einem Unternehmen "picken bleiben": Darunter versteht man, dass Zeitarbeitnehmende in eine traditionelle Anstellung direkt beim Kundenunternehmen übernommen werden. Bei Randstad liegt die Quote diesbezüglich bei mehr als 25 % der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer.

Die Statistik zeigt: Wenn jemand die Anstellung bei einem Zeitarbeitsunternehmen beendet, sind nach 30 Tagen rund 30 Prozent der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer schon wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt – und das meist nicht in der Zeitarbeit.

Außerdem gibt es natürlich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung bevorzugen. Für sie überwiegen die Vorteile wie z. B.: 

  • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer haben die Chance, durch den Wechsel der Einsatzorte neue Branchen, Betriebe und Menschen kennenzulernen.
  • Oft werden sie als unterstützende Kraft im Unternehmen wahrgenommen und wertgeschätzt – wie Rettung in der Not.

Vorurteil 13: Niemand vertritt die Interessen von Zeitarbeitnehmer:innen.

Es wirkt manchmal, als hätten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer keinen, der ihre Interessen vertritt. Das kann auch daran liegen, dass nicht alle Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer einen Betriebsrat haben, der ihre Interessen vertritt.

Randstad ist ein Personaldienstleister mit einem Betriebsrat für Angestellte und einem für Arbeiter:innen. Dieser kümmert sich beispielsweise darum, dass Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen umgesetzt und eingehalten werden. Der Betriebsrat möchte außerdem dazu beitragen, dass die Akzeptanz von Zeitarbeit steigt. Zudem hat der Betriebsrat weitere Aspekte wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Mitarbeitenden im Blick.

Fazit: Erfahrungen in Zeitarbeit sind ein Vorteil.

Zeitarbeit hat auch heute noch mit Vorurteilen zu kämpfen. Doch diese können meist leicht mit handfesten Argumenten ausgeräumt werden. Die Arbeitnehmerüberlassung ist für viele Arbeitskräfte eine echte Chance zum beruflichen Erfolg. Deswegen bevorzugen immer mehr Fachkräfte diesen Karriereweg aufgrund der vielfältigen Perspektiven.